- Rechtsbot
- Rẹchts|bot[t], das (schweiz.): gerichtliche Aufforderung, bes. zur Bezahlung einer Schuld.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Amtsbot — Das Amtsbot ist grundsätzlich eine behördlich zwingende Anordnung. Es kamen in der Vergangenheit auch andere Bezeichnungen für dieses Rechtsinstitut vor, z. B. Rechtsbot, Verbot, Rechtsverbot, Amtsverbot etc. Umgekehrt findet sich die gleiche… … Deutsch Wikipedia
Landammann — Der Landammann (von Land und Amtmann) ist eine schweizerische Amtsbezeichnung. Ursprünglich war der Landammann (auch Landamann, Ammann, Amann) das gewählte Oberhaupt der Landsgemeinde einer selbstverwalteten Region. In dieser Form existierte der… … Deutsch Wikipedia
Paulianische Anfechtungsklage — Die Paulianische Anfechtungsklage ist eine Klage zur Anfechtung von Geschäften, die zum Nachteil eines oder mehrere Gläubiger abgeschlossen wurden. Die Paulianische Anfechtungsklage (actio Pauliana) ist nach einer Stelle in den Digesten (D.22, 1 … Deutsch Wikipedia